Schnell ist der Vorwurf erhoben, Dealer, Beschaffer oder nur Konsument von Drogen gewesen zu sein.

Das Netz der „verdeckten Ermittler“, der „Kronzeugen“ oder derjenigen, die ihren eigenen Kopf retten wollen, ist groß. Schon der Kontakt zu sog. „weichen“ Drogen, der ebenfalls verboten sein kann, kann einem eine Anzeige bescheren.

Taucht erst einmal der Name in der Verdächtigen-Kartei auf, wird es ernst, und nur noch anwaltliche Hilfe kann retten, was zu retten ist. Schon aus abschreckenden Gründen sind Staatsanwaltschaft und Gericht geneigt, bei Drogendelikten harte Strafen zu verhängen.

 

  • Ist es sinnvoll, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und eine Aussage zu machen und ggf. wann?
  • Wann ist es sinnvoll, von der „Kronzeugenregelung“ Gebrauch zu machen und wann kann ich mir dadurch Straffreiheit oder –milderung versprechen?
  • Wann kann ich mit einer Geldstrafe davonkommen, wann muss ich mit einer Gefängnisstrafe rechnen, wann kann diese zur Bewährung ausgesetzt werden, wann muss ich sie verbüßen?
  • Wie kann erreicht werden, dass durch strafrechtliche Maßnahmen gegen einen Jugendlichen nicht dessen ganze Zukunft verbaut wird?
  • Wann und wie kann ich das Verfahren ohne Erscheinen vor Gericht beenden?

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