Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir nur dringend anraten, rechtzeitig vor der Hochzeit oder möglichst in der Anfangszeit der Ehe einen Ehevertrag zu schließen.

Sie können damit all das vermeiden, was Sie im Fernsehen nur zu gerne als Ehedrama und Gruselstück konsumieren in dem leider sich allzu oft herausstellenden Irrglauben „Uns passiert das nie!“.


In den Anfängen der Ehezeit wollen erfahrungsgemäß noch beide Ehepartner eine  faire und ausgewogene  Vereinbarung schließen. Dies ist daher der richtige Zeitpunkt.

Sehr wichtig und zu empfehlen ist ein Ehevertrag insbesondere für die Partner, die Vermögen in die Ehe einbringen bzw. gewährleisten wollen, für die Zukunft darüber kompetent verfügen zu können.  

Wir stehen entweder als Notar für beide Ehepartner gemeinsam zur Verfügung oder als Rechtsanwälte für einen der Partner zum Entwurf oder zur Überprüfung eines Ehevertrages.

 

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