Kam es zu einem Unfall, bei dem Sachschaden und /oder Personenschaden entstanden ist? Hier ist Vorsicht geboten. Bei Unfällen gibt es meist kein "Schwarz" und "Weiß". Die Schuldfrage ist oft nicht eindeutig. Hier muss mit rechtlichem Spezialwissen und gerichtlicher Erfahrung argumentiert werden, damit Ihnen die Schuld nicht "in die Schuhe geschoben" wird. Durch ungeschicktes Verhalten oder missverständliche Wortwahl können Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden oder gegenüber der Polizei schlechte Voraussetzungen für ein straf- oder bußgeldrechtliches Verfahren schaffen oder Schuld einräumen. Und das kann Sie teuer zu stehen kommen! Sofort zum Anwalt, bevor irgend etwas veranlasst worden ist: Sind Sie am Unfall "unschuldig", hat der Gegner nicht nur Ihren Schaden zu ersetzen, sondern trägt auch die Anwaltskosten - ab dem 1. Tag. Der Anwalt vertritt dabei, wie kein anderer Berater, ausschließlich Ihre Interessen: unabhängig, verschwiegen und loyal. Kein Geld verschenken: Die Versicherung Ihres Gegners ist nicht Ihr Partner, sondern der des Gegners. Oft stehen Ihnen Ersatz von Schadenspositionen zu, auf die Sie allein oder mit "Hilfe" einer Werkstatt nicht kommen würden.
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